Schutz vor sexualisierter Gewalt im Sport – eine Grüne Perspektive zu Prävention, Intervention und Aufarbeitung

  • Positionspapier der Bundesarbeitsgemeinschaft Sportpolitik, beschlossen am 06.06.2021

Der Kinder- und Jugendsport in Deutschland ist ebenso ein Garant für Gesundheitsförderung und Daseinsfürsorge, wie auch für gesellschaftsübergreifende Begegnungen und ein wichtiges Erfahrungsfeld der Persönlichkeitsentwicklung. Die Organisation in freiwilligen, interessegeleiteten sozialen Gruppen stärkt die Identitätsbildung, fördert selbstbewusstes Handeln und trägt zu einem positiven Selbstbild bei. Erfolge feiern und Misserfolge gemeinsam bewältigen, körperliche Grenzen erfahren, Teamgeist und Fairness als grundlegende Werte zu adaptieren sind nur einige der positiven Wirkungen des Vereinssportes auf Kinder und Jugendliche.

Jedoch kann der Sport zu leicht zum Tatort werden, wie es bekanntgewordene Missbrauchsskandale im Breiten- und Leistungssport offenbart haben. Im Kontext dieser Vorfälle erfolgten zuletzt wissenschaftliche Untersuchungen wie Safe Sport und VOICE, inwieweit im Kinder- und Jugendsport sexualisierte Grenzüberschreitungen, Nötigungen und Missbräuche auftreten. Stand der Aufarbeitung ist, dass auch im Sport viele Fälle zu verzeichnen sind. Sexueller Missbrauch geschieht in allen Bereichen, in denen sich Kinder und Jugendliche aufhalten, am meisten aber nach dem familiären Kontext in Institutionen, wie z.B. Schulen, Kirchen und Sportorganisationen. Neben dem unzweifelhaft äußerst wichtigen Engagement der Mehrheit der Ehrenamtlichen, birgt die niedrigschwellige Zugangsmöglichkeit zu Betreuungs- und Trainingsaufgaben, auch das Risiko, dass auch solche Menschen auf die Kinder und Jugendlichen treffen, die ihre Positionen missbräuchlich ausnutzen.

In der systematischen Aufarbeitung nimmt der organisierte Sport bisher keine führende Rolle ein.  Zielführend präventive Arbeit kann nur wirksam sein, wenn auch die rückwirkende Arbeit, im Sinne der Aufklärung und der Nachsorge im Dialog mit den Betroffenen hinreichend stattfindet. Nur durch konsequente Rückverfolgungen und Aufklärung der Fälle, kann für Geschädigte eine Hilfestellung zur Aufarbeitung des Erlittenen geleistet werden. Deshalb sollten Intervention und Aufarbeitung gemäß etablierter Leitlinien erfolgen.

Zudem wurde in Studien analysiert, welche Strukturen es potenziellen Täter*innen erleichtern, unentdeckt zu bleiben und wie Machtverhältnisse und fehlende Transparenz im Sport zu Vertuschungsstrategien führen können. Die Ergebnisse dieser Analysen müssen berücksichtigt werden, damit Sportvereine und -organisationen in die Lage versetzt werden, ihre Mitglieder noch besser gegen diverse Formen der Gewalt in ihren Sportgruppen und Strukturen zu schützen. Dafür bedarf es eines Umdenkens auf vielen Ebenen und in vielen Köpfen. Präventionskonzepte gegen sexualisierte Gewalt sollten zum Selbstverständnis jedes Vereines, jedes Verbandes und anderer Sportorganisationen gehören und als gemeinsames Ziel kommuniziert und verstanden werden. Die Thematik muss in der Agenda aller Akteur*innen einen hohen Stellenwert bekommen. Dazu muss die Politik Anreize schaffen, die Aufarbeitung fördern, Vernetzungen unterstützen und eng mit den Vereins- und Verbandsakteur*innen zusammenarbeiten.

Die bundesweiten Verbände des organisierten Sportes stehen dabei in besonderer Verantwortung. Mit dem von der Deutschen Sportjugend (dsj) vorgelegten Stufenmodell liegen verbindliche Schritte für die nächsten Jahre vor. Wir unterstützen die Umsetzung des Stufenmodells und setzen uns dafür ein, dass auftretende Widerstände in enger Kooperation zwischen dem organisierten Sport und der Politik überwunden werden.

Als zentralen Ansatz dagegen, dass Beziehungsgeflechte, Abhängigkeitsverhältnisse und falscher Korpsgeist einer Intervention und Aufarbeitung im Wege stehen, sehen wir die Schaffung von Safe-Sport-Zentren. Auch das Internationale Olympische Komitee beschreibt Safe-Sport-Zentren als wichtigen Baustein in ihrem Aktionsplan für physische und mentale Gesundheit von Athlet*innen.

Politische Ebene

Als Bundesarbeitsgemeinschaft von Bündnis 90/Die Grünen fordern wir, dass alle politischen Ebenen die Voraussetzungen schaffen, dass der gemeinnützige Sport die nötige Unterstützung erfährt, um angemessene Präventionsarbeit und Aufarbeitung leisten zu können.

  • Kommunal ist es vor allem geboten, dass Jugendämter und Fachberatungsstellen über eine verlässliche Finanzierung und einen angemessenen Personalschlüssel verfügen.

Nur so können Kommunen gewährleisten, dass genügend Expertise zur Präventionsarbeit gegen sexualisierte Gewalt in den Einrichtungen und Diensten der Kinder- und Jugendhilfe geschaffen und aufrechterhalten werden kann. Auch die Vernetzung mit der Vereins- und Verbandsstruktur des Sportes benötigt beständige Bedingungen, die durch eine langfristige Mittelplanung ermöglicht wird.

  • In Zusammenarbeit zwischen Kommunen und den Landesregierungen sind grundlegende Maßnahmen erforderlich, die gezielt auf die Täterprävention im Sport zielen.

Weiße Flecken in der Abdeckung durch Präventionsnetzwerke wie „kein Täter werden“ sind zu schließen. Zudem müssen zusammen mit den Sportbünden Schritte erarbeitet werden, wie die Informationen solcher Angebote von tatgeneigten Personen in den Sportorganisationen wahrgenommen werden können.

  • Landesweit müssen Koordinierungsstellen zu sexualisierter Gewalt geschaffen werden. 

Zu den Aufgaben dieser Stellen sollte es unter anderem gehören, dass es zu einer Koordinierung zwischen den Angeboten und der Nachfrage von Beratung zur Präventionsarbeit und systematischen Aufarbeitung kommt. Häufig kennen Vereine nicht die Angebote der Beratungsstellen und Beratungsstellen nicht die Strukturen und Ansprechpartner*innen der Vereine.

  • Die juristische Aufklärung von Polizei und Staatsanwaltschaften muss optimiert werden.
    • Förderlich dafür sind Schwerpunktstaatsanwaltschaften sowie zielgerichtete Fortbildungen für Richter*innen im Bereich der sexualisierten Gewalt.
    • Das Bundesministerium für Inneres, Bau und Heimat sollte Zahlen zu Fällen sexualisierter Gewalt in Sportvereinen und -organisationen jährlich veröffentlichen. Der entsprechende Bericht sollte in Zusammenarbeit mit dem DOSB in geeigneter Weise präsentiert werden.
  • Wir fordern eine bundesweite Studie zum Ausmaß der sexualisierten Gewalt im Breitensport als Weiterführung der auf den Spitzensport fokussierten Studie »Safe Sport« aus Bundesmitteln teil zu finanzieren, und den organisierten Sport aufzufordern, sich an der Finanzierung zu beteiligen. Langfristig sollte ein Prozess des kontinuierlichen Monitorings etabliert werden.

Zudem ist wichtig, dass Sexualstraftaten an Minderjährigen langfristig im erweiterten Führungszeugnis aufgeführt bleiben. Ebenso fordern wir, dass wie im Jugendhilferecht verankert, das erweiterte Führungszeugnis regelmäßig von haupt- und ehrenamtlichem Personal vorgelegt wird. Hierbei ist es wichtig, dass auch dokumentiert und archiviert werden darf, wann und von wem erweiterte Führungszeugnisse vorgelegt wurden.

  • In jedem Förderantrag sollte nachgewiesen werden müssen, dass Konzepte der Prävention sexualisierter Gewalt sowie die Verpflichtung zur Aufarbeitung im Sport vorliegen und gelebt werden.

Wir begrüßen, dass mit Geltung zum 31. Mai 2021 die Sportförderung des Bundesministeriums für Inneres, Bau und Heimat an den Nachweis von Präventionskonzepten gekoppelt ist. Die Umsetzung der geforderten Maßnahmen aus der „Eigenerklärung zur Prävention und Bekämpfung sexualisierter Gewalt im Sport“ muss konsequent zur Voraussetzung für positive Förderentscheidungen gemacht werden und deren Wirksamkeit kontinuierlich evaluiert werden. Die erforderlichen Kriterien müssen hier sukzessive erweitert werden und dürfen nicht unter dem Selbstanspruch des DOSB liegen, wie er mit der Einführung des Stufenmodells zur Prävention und zum Schutz vor sexualisierter Gewalt erklärt wird. Dringend festzuschreiben ist die Verpflichtung zur systematischen Aufarbeitung, sobald Verdachtsmomente bestehen.

  • Die Fördermittel für die dsj sind für den Zeitraum der Umsetzung des Stufenplanes bis 2024 zu erhöhen bzw. sollte diese Umsetzung spezifisch gefördert werden.
  • Bei Kommunalen- und Landesfördermitteln müssen ebensolche Anpassungen der Förderrichtlinien umgesetzt werden.
  • Dabei sollte eine Einbeziehung von Beratungsstellen und Jugendhilfeausschüssen, aber auch der Sportvereine und -verbände in die Gestaltung der Förderbedingungen des Sports erfolgen.

Verbandsebene

Kreis-, Stadt – und Bezirksportorganisationen des DOSB sowie der Fachverbände müssen ihre Unterstützung der Sportvereine durch Schutzbeauftrage möglichst im hauptamtlichen Bereich verankern und klare Konzepte für die Multiplikation von Präventions- und Interventionskonzepten und zur systematischen Aufarbeitung haben.

  • Da die Arbeit in den Sportvereinen häufig auf den Schultern von ehrenamtlich Tätigen liegt, ist ihre Unterstützung durch den Dachverband wie durch die Fachverbände auf der Kreis- und der Bezirksebene zentral für die Akzeptanz und den Erfolg von Programmen für die Prävention vor sexualisierter Gewalt.
  • Dazu sollte die entsprechenden Gliederungen des DOSB wie der größeren Fachverbände Ressourcen bereitstellen. Diese Stellen dienen der Beratung, Koordinierung und der Organisation von Maßnahmen wie der Aufarbeitung von Fällen auf Ebene der Vereine wie der Organisation. Kleinere Fachverbände sollten entsprechende Stellen in Kooperation schaffen.
  • Die Unterstützung der Vereine sollte neben der Umsetzung von Präventionsmaßnahmen auch in der Vernetzung mit Arbeitsgruppen, Präventionsnetzwerken sowie Beratungsstellen erfolgen.
  • Informationsmaterialien über Präventionskonzepte, externe Anlaufstellen und zur Aufarbeitung sind den Mitgliedsvereinen zur Verfügung zu stellen.

Aus der gezielten Förderung von Landessportbünden zur Etablierung von Präventionsmaßnahmen im Sport resultiert auch die Verpflichtung proaktiv auf Vereine und Sportbünde zuzugehen.

  • Im Sinne der Transparenz muss dargelegt werden, wo Mittel und vorliegender Unterstützungsangebote abgerufen werden und wo nicht.
  • Anhand von Risikoanalysen und der Zusammenarbeit mit der Wissenschaft sind Settings zu analysieren, die Präventionsarbeit erschweren oder Unwillen hervorrufen.
  • Die Tatsache, dass grenzüberschreitendes Verhalten und deren Anbahnungen häufig auch durch digitale Kanäle geschieht, verpflichtet dies Sportbünde auch hier klare Richtlinien und Handlungskonzepte zu entwickeln.
  • Auf Landesebene richten die Landesfachverbände neben Ansprechpersonen auch Whistleblowingportale ein – diese dienen insbesondere für Leistungszentren und den Bereich des Leistungssports als eine weitere Möglichkeit, Probleme trotz starker persönlicher Abhängigkeiten zu benennen.
  • Auf Landesebene arbeiten die Verbände auch mit anderen Kinder- und Jugendverbänden in dem Bereich Prävention von sexualisierter Gewalt zusammen, um Maßnahmen, Regelungen und Vorgehensweisen zu hinterfragen und weiterzuentwickeln.

Analog der Kreis- und Landesebene sollte auch auf Bundesebene des DOSB und der Sportfachverbände eine Ansprechperson im Präsidium für die Prävention vor sexualisierter Gewalt eingerichtet werden. 

  • Daneben wird die Schaffung von hauptamtlichen Koordinationsstellen finanziell unterstützt, die sich mit Prävention und Aufarbeitung beschäftigen. Ihre Aufgabe besteht in der Beratung des Präsidiums, der Mitarbeit bei der Koordinierung der Landesebenen, der Mitarbeit bei der Entwicklung von Präventions- und Handlungskonzepten speziell für Sportvereine und Fachverbände.
  • Die Sportorganisationen verankern in ihren Fördervoraussetzungen für Maßnahmen- und Personalkostenförderungen, dass Präventions- und Handlungskonzepte erarbeitet und umgesetzt werden.
  • Besonders vielversprechend wäre die Schaffung einer losgelösten Instanz, um faktische Unabhängigkeit zu gewährleisten. Ein Zentrum für Safe Sport, welches das vorrangige Ziel hat, psychische, physische und sexualisierte Gewalt im Sport zu verhindern, könnte eine Vielzahl der wichtigen Schritte auf den Verbandsebenen initiieren und koordinieren. Zudem wäre solch ein Zentrum auch eine wichtige Anlaufstelle für Betroffene und Involvierte.

Ebene der Sportvereine und anderer Sportorganisationen

Damit Präventionskonzepte im Sport wirksam werden, müssen sie im Sportalltag sichtbar sein.

  • Kinder- und Jugendliche, die sich bei einem Sportverein oder gewerblichen Kindersportkursen anmelden, bekommen zusammen mit den Sorgeberechtigten Informationsmaterial gestellt, welches über die internen Präventionskonzepte und Ansprechpersonen Auskunft gibt.
  • Die genannten Informationen werden sowohl in analoger Form wie auch in digitaler Form, beispielsweise der Vereinshomepage veröffentlicht. Hierbei sind auch lokale externe Beratungsstellen zu nennen.
  • Die Trainer*innen, Übungsleiter*innen sowie die Mannschaftsbetreuer*innen und weitere Verantwortliche, besprechen innerhalb der Abteilungs-, Gruppen- und Mannschaftssitzungen in regelmäßigen Intervallen was ein grenzüberschreitendes Verhalten ist und wie darauf zu reagieren ist.
  • Falls es zu sexualisierten Grenzüberschreitungen kommt oder Verdachtsmomente bestehen, ist klar, an wen sich die Betroffenen wenden, um dieses zu melden und über weitere Schritte beraten werden. Sorgeberechtigte und Sporttreibende haben im Vereinsalltag den Eindruck, dass eine Kultur des Hinsehens praktiziert wird.

Um eine Kultur des Hinsehens zu erlangen, müssen Trainer*innen, Übungsleiter*innen, Betreuer*innen und Verantwortlichen in jeder Ausbildungsstufe für die Gefahr der sexualisierten Gewalt sensibilisiert werden.

  • Die Ausbildung von Trainer*innen aller Niveaustufen und weiterer in Verantwortung stehender Personen sollte Themengebiete zur sexualisierten Gewalt im Sport beinhalten und vermitteln, welche sinnvollen Präventionsmaßnahmen nötig sind. Dies fußt auf Ausbildungskonzepten, die über das Ausfüllen von Ehrenkodizes hinausführen und von Handlungskompetenz sowie Vernetzung zu Beratungsstellen geprägt sind.
  • Der Verein bietet entweder selbst, in Kooperation mit anderen Vereinen oder in Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Sport-Kreisverband entsprechende Kurse an und kommuniziert diese Termine intern.
  • Alle Trainer*innen, Übungsleiter*innen und Betreuer*innen, die regelmäßig im Kinder- und Jugendbereich arbeiten, weisen zusätzlich als Voraussetzung ihrer Tätigkeit im Verein ein erweitertes Führungszeugnis nach, welches auch in regelmäßigen Abständen erneut eingereicht werden muss.
  • Bestehende Trainer*innenlizenzen werden aberkannt, wenn entsprechende Straftatbestände nachträglich erfolgen und im erweiterten Führungszeugnis ausgewiesen werden. Um dies gewährleisten zu können, muss im Lizenzerteilungsverfahren das ausdrückliche Einverständnis der Lizenzinhaber*innen mit der Weitergabe entsprechender Eintragungen an die lizenzführende Stelle eingeholt werden.

Damit Trainer*innen eine aktive Kultur des Hinsehens vermittelt wird, muss Präventionsarbeit zum Selbstverständnis jeder Sportorganisation gehören.

  • Bei Vereinssitzungen sollte regelmäßig zum Stand der Präventionsarbeit im Verein berichtet werden sowie notwendige Schritte und Aufgaben besprochen werden.
  • Verantwortliche in Sportorganisation müssen Kontakt zu Beratungsstellen, Jugendämtern und Verbänden aufnehmen, um sich für Schulungen und die Anfertigung von Präventionskonzepten Hilfe zu holen.
  • In jeder Sportorganisation und dem entsprechenden Verband sind Schutzbeauftragte zu benennen. Diese haben an erweiterten Schulungen zur Problematik von sexualisierter Gewalt und über erfolgversprechende Präventionsmaßnahmen im Sport teilgenommen.
  • Die Schutzbeauftragten, müssen vereinsweit bekannt sein und werden genauso ausgewiesen, wie andere Vereinsämter z.B. über die Internetauftritte, Vereinsbroschüren oder ähnlichem. Sie berichten regelmäßig über den Stand der Präventionsarbeit im Verein und vernetzten sich mit Jugendämtern und Beratungsstellen, um Schulungen oder Fortbildungen zu organisieren.
  • Falls es zur Meldung eines Falles sexualisierter Gewalt kommt, wird die Aufarbeitung systematisch durchgeführt. Die Systematik folgt den Empfehlungen der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs.

Insbesondere legen Schutzbeauftragte, Vorstandsmitglieder der Vereine und andere Verantwortliche ein besonderes Augenmerk auf die Autoritätsverhältnisse innerhalb der jeweiligen Organisation. Da sexualisierte Grenzüberschreitungen besonders da unentdeckt bleiben, wo es große Hierarchiegefälle gibt, starke emotionale, finanzielle oder sonstige Abhängigkeiten und eine starke In-Group-Mentalität, ist es wichtig, dass auch Sportvereine moderne Organisations- und Mitwirkungsformen kultivieren. Transparenz, Mitbestimmung und Freiwilligkeit sind Werte, die auf jeder Ebene vermittelt und gelebt werden sollten.

Autor*innen (Koordination & Mitwirkung):

Andrea G. Behnke, Berlin

Gordon Schnepel, Niedersachsen

Oliver Camp, Hamburg

Astrid Bialluch-Liu, Berlin

Dr. Peter M. Sopp, Bayern

René Scherf, Nordrhein-Westfalen

Michael Sander, Hamburg

Tobias Beine, Nordrhein-Westfalen

Literatur:

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